Der von der Mitgliederversammlung festgelegte Mitgliedsbeitrag beträgt pro Person und Jahr EURO 25,00 und ist einmalig nach Anmeldung, für das Folgejahr bis zum 31. Januar jeden Jahres, zu überweisen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungsart: Wiederkehrende Zahlung.
Gläubiger-Identifikationsnummer DE58ZZZ00002266688, Mandatsreferenz wird gesondert mitgeteilt.